Header
Ostrowski-portrait

Siegfried Ostrowski
Vom Schicksal jüdischer Ärzte im Dritten Reich

Ein Augenzeugenbericht aus den Jahren 1933-1939



[VI]  Schneidemühl — Herbst 1937

Wie unvergleichbar schwerer die Situation der Juden jener Zeit in den kleinen Orten war, mag das Folgende zeigen.

Am Jom Kippur-Abend des Jahres 1937 bat mich der junge Kollege Sommerfeld dringend um einen Besuch bei seinem plötzlich schwer erkrankten Vater in Schneidemühl in der Grenzmark. Der Vater war der Vorsitzende der dortigen jüdischen Gemeinde. Da es sich, wie die Darstellung ergab, um einen Fall von Leben oder Tod handelte, fuhr ich hin und untersuchte um Mitternacht den Kranken, dessen Zustand in der Tat so bedrohlich war, dass ich eine sofortige Operation am Orte für notwen­dig erklärte. Die einzige vorhandene Privatklinik lehnte mein Ansuchen, in ihren Räumen die Ope­ration durchzuführen, mit dem Hinweis ab: Juden nähme man nicht auf. Zum Glück war in dieser Nacht der als grober Antisemit bekannte Chefchirurg des dortigen Städtischen Hospitals verreist. Der junge Oberarzt der chirurgischen Abteilung, in Naziuniform, der mich dem Namen nach von Berlin her kannte, benahm sich aber korrekt. Er bedauerte zwar, mir selbst die Durchführung des Eingriffs nicht übertragen zu dürfen, war jedoch zur Durchführung der Operation in meiner Gegen­wart bereit. Die sofortige Hilfe rettete dem Patienten das Leben. Der junge Mediziner, für den das wohl die erste Operation dieser Art darstellte, bedankte sich sogar für meinen während der Operati­on erteilten Rat.

In später Nachtstunde, vor meiner Heimreise, erzählten mir die Angehörigen des Patienten vom „Leben” der kleinen jüdischen Gemeinde in Schneidemühl. Die Stadt war immer eine der Hochbur­gen des Antisemitismus in der Grenzmark gewesen. In dieser Jom Kippur-Nacht brannten nur weni­ge Kerzen in der Synagoge, weil die kleine dort versammelte Gemeinde jedes Aufsehen vermeiden wollte. Während des Gottesdienstes machte der Pfarrer der örtlichen evangelischen Bekennenden Kirche mit seinem Küster die Wachrunde um die Synagoge, um die Juden vor etwaigen Angriffen zu bewahren. Tote konnte man, so erzählten mir meine Gesprächspartner, nur noch heimlich nach Anbruch der Dunkelheit beerdigen. Denn würde man es bei Tage tun, so würden „christliche” Ju­gendliche vor dem Leichenzug einhertanzen, um laut johlend ihrer Freude darüber Ausdruck zu ge­ben, dass wieder ein Jude weniger auf der Welt sei! Auch die Lebenden gingen übertags kaum noch ins Freie.

Zu der plötzlichen schweren Erkrankung meines Patienten hatte erheblich eine unaufschiebbare Reise nach Berlin, zwei Tage zuvor, beigetragen. Er war in seiner Eigenschaft als Gemeindevorste­her in die Hauptstadt gefahren, um im Innenministerium vorzusprechen. Grund für diesen schweren Gang war das ungeheuerliche Ansinnen der örtlichen Nazibehörden an die jüdische Gemeinde, bin­nen vierzehn Tagen die Toten des alten jüdischen Friedhofs dort zu exhumieren und andernorts wieder beizusetzen. Die Nazibeamten des dem Friedhofsgelände benachbarten Regierungsgebäudes hatten nämlich erklärt, der tagtägliche Anblick von Judengräbern sei ihnen nicht zuzumuten. Zwar erreichte Sommerfeld beim Innenministerium die Rücknahme der unmenschlichen Verfügung, kehr­te aber krank von den Aufregungen heim.


[VII]  Der 25. Juli 1938

Seit der Machtübernahme durch die Nazis wurden die Juden Deutschlands Zeugen und Opfer einer Flut von Verordnungen und Gesetzen, die von ihrer Deklassierung als „Nichtarier”, über ihre Aus­schaltung aus der Beamtenschaft und dem Studium, über ihre Separierung durch die „Nürnberger Gesetze” (15.9.1935) als „Staatsangehörige” ohne „Reichsbürgerrecht”, schließlich zur Entfernung aus allen Berufen führten. Für die jüdischen Ärzte kam der Schicksalsschlag mit der Vierten Verord­nung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938, durch die ihnen, mit Wirksamkeit vom 30. Sep­tember des gleichen Jahres, die Approbation genommen wurde. Ausnahmen blieben nur „auf Vorschlag der Reichsärztekammer” jedoch „widerruflich” gestattet. Allen jüdischen Ärzten, die keine solche befristete Genehmigung erhielten, war fortan „verboten, die Heilkunde auszuüben”. Und selbst wenn eine Sondergenehmigung vorlag, durfte der jüdische Arzt „nur Juden behandeln”. Diese Verordnung unterzeichnete „Der Führer und Reichskanzler” sinnigerweise in Bayreuth!

Den jüdischen Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern wurde die Approbation mit der Achten Ver­ordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17. Januar 1939 entzogen, die zudem noch dekretierte, dass jüdische „Hilfskräfte in der Gesundheitspflege” nur unter Juden tätig sein dürften.

Vorausgegangene Maßnahmen der Nazis hatten dies zwar erwarten lassen, dennoch trafen diese Verordnungen die meisten von uns, besonders aber die älteren Jahrgänge, wie ein Schock. Wer ein Menschenalter hindurch den Arztberuf ausgeübt hatte, mit dem für ihn so besonders entwickelten Bewusstsein der beruflichen Pflicht und Sendung — weit über den Erwerbsgesichtspunkt hin­aus, konnte schwerlich verstehen, dass ihm von nun ab im Deutschen Reich „verboten” war, Menschen zu helfen. Die daraus sich ergebenden Erschütterungen nahmen denn auch bei vielen al­ten Ärzten tragische Formen an, besonders bei denen, die sich in der Illusion wiegten, das Verbot beträfe gerade sie persönlich aus irgendeinem Grunde nicht.

Vor Erlass dieser Gesetze hatte weithin die Vorstellung bestanden, auch ein Naziregime werde — mindestens im Kriegsfalle — nicht auf die jüdischen Ärzte verzichten wollen, zu­mal sich unter ihnen eine große Zahl befand, die im ersten Weltkrieg frontärztliche Erfahrungen ge­sammelt hatte. Diese Meinung scheint auch in Offizierskreisen eine gewisse Zeit lang verbreitet gewesen zu sein. Als die Provokationen der Nazis gegenüber der Tschechoslowakei die Kriegsge­fahr akut werden ließen, berief der Generalarzt der deutschen Armee die leitenden Chirurgen der Berliner Krankenhäuser (darunter einen mir befreundeten Kollegen, von dem ich diese Information erhielt) zu einer dringenden geheimen Sitzung zusammen, um den Stand der Vorbereitungen im Feldsanitätswesen für den Kriegsfall zu besprechen. Es stellte sich dabei heraus, dass von wirkli­chen Vorbereitungen in diesem Bereich keine Rede sein konnte, was auch „von oben” zugegeben wurde. Als einer der geladenen Ärzte darauf hinwies, dass man gegebenenfalls frühere jüdische Ab­teilungschefs an die Krankenhäuser zurückberufen müsse, wenn die „arischen” Kollegen zum Feld­dienst eingezogen würden, bemerkte der militärische Vorsitzende, man habe darüber zwar schon gesprochen, sei aber bisher zu keiner Entscheidung gekommen. Dann erfolgte das Berufsverbot für uns, möglicherweise mit davon beeinflusst, dass das unterdessen geschlossene Münchener Abkommen den Krieg vermeidbar, je­denfalls nicht unmittelbar bevorstehend und unseren Einsatz daher als überflüssig erscheinen ließ.

Für die Betreuung der noch nicht ausgewanderten Juden — zur Zeit der Verhängung des Be­rufsverbots für jüdische Ärzte noch etwa die Hälfte der ehemaligen deutschen Judenheit — wurde eine begrenzte Anzahl von Ärzten „neu zugelassen”. „Berücksichtigt” wurden hierbei von der zuständigen Nazibehörde nur Anträge von jüdischen Ärzten, die mit nicht-jüdischen Frauen ver­heiratet oder, besonders unsinnig und zynisch, in besonders hohem Alter (zwischen 70 und 80 Jah­ren) standen. Viele jüngere und qualifizierte Fachärzte blieben ausgeschlossen.

Ich entsinne mich noch genau der nervenzermürbenden Wartezeit, in der Telefonanrufe zwischen uns hin und hergingen, durch die wir unter den Kollegen zu erfahren suchten, wer denn nun Ant­wort auf sein Gesuch in positivem oder negativem Sinne erhalten habe. Manche der Kollegen be­warben sich gar nicht erst um diese „Wiederzulassung”.

Schon nach Veröffentlichung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”, durch das die Nichtkriegsteilnehmer von 1914—18 unter uns von der Kassenpraxis ausgeschlossen wur­den, hatten wir jüdischen Kollegen beraten, ob wir nicht aus Solidaritätsgefühl für die betroffenen Ärzte kollektiv auf weitere Ausübung der Praxis verzichten sollten. Ein solcher damals gefasster Entschluss hätte, so könnte man denken, weit mehr als nur eine moralische Bedeutung gehabt. Viel­leicht wäre seine Folge gewesen, dass sich zu einem Zeitpunkt, da dies noch möglich war, eine weit größere Zahl jüdischer Ärzte zur Auswanderung entschlossen hätte, statt sich Illusionen über Privi­legien hinzugeben, die den Auflösungsprozess des jüdischen Arzttums in Deutschland nur verzöger­ten und die physische Vernichtung der Gutgläubigen am Ende nicht verhinderten. Bei solcher Überlegung vergisst man aber die große Zahl der noch in Deutschland verbliebenen Juden, die ärztlicher Hilfe bedurften. Zwar konnten sie diese anfänglich auch noch von nicht-jüdischen Ärzten erhalten, bald aber waren sie ausschließlich auf jüdische Ärzte angewie­sen.

Von den wenigen mir bekannten Ausnahmefällen, in denen nicht-jüdische Ärzte trotz der ihnen dro­henden Repressalien jüdische Patienten auch weiterhin behandelten, möchte ich die folgenden her­vorheben: Mein Lehrer, der Ophtalmologe Professor Krückmann, vormals Ordinarius für Augen­heilkunde an der Berliner Universität, behandelte bis zuletzt ohne Rücksicht auf Nazikritik jüdische Patienten, oftmals ohne Honorar, und besuchte sogar, wie ich aus zuverlässiger Quelle erfuhr, ein­mal eine jüdische Patientin im Gefängnis, als sie wegen angeblicher Devisenvergehen verhaftet wurde.

Hilfreich blieb auch der Chirurg Professor Otto Nordmann, ein alter Demokrat, der seine Stellung als leitender Chirurg am Städtischen Krankenhaus Berlin-Schöneberg aufgegeben hatte und Chef­chirurg des konfessionellen Martin-Luther-Krankenhauses wurde, weil — wenigstens an­fangs — dort die Nazidoktrinen noch nicht Eingang gefunden hatten. Ebenso menschlich er­wies sich ein anderer Chirurg, Professor Erwin Gohrbandt, mit dem mich bis heute enge freund­schaftliche Beziehungen verbinden; das gleiche gilt für Professor Georg Hohmann, München, den großen Arzt und Humanisten. Erwähnt sei auch, dass das Katholische Krankenhaus in der Grossen Hamburger Straße noch spät und ohne Einschränkung jüdische Patienten aufnahm und ausgezeich­net behandelte.

Schließlich sei hier noch eines Mannes gedacht, der durch die mutige und selbstlose Hilfe, die er einem Juden leistete, seinen Posten am Rudolf Virchow-Krankenhaus verlor. Dieser, Professor An­ders, hatte die Obduktion des von den Nazis bestialisch gefolterten jüdischen Kaufmanns Neumann auszuführen, der, aus Königsberg in hoffnungslosem Zustande in die Normannsche Klinik ge­bracht, dort seinen Verletzungen erlag. Der Fall erregte damals allgemeines Aufsehen und Entset­zen. Das Sektionsprotokoll wurde dringend von der Verteidigung eines meiner Verwandten angefor­dert, der wegen Verbreitung von „Gräuelmärchen” verhaftet worden war. Er hatte die Unvorsichtig­keit begangen, einem ihm Unbekannten gegenüber kritische Bemerkungen über diesen Fall Neu­mann zu machen, und war von ihm denunziert worden. Der „Zentralverein deutscher Staats­bürger jüdischen Glaubens”, dessen energische Bemühungen um seine jüdischen Mitbürger in die­ser Zeit alles Lob verdienen, fand mit Mühe einen christlichen Anwalt in Königsberg, der mit für die damalige Zeit bemerkenswertem Mut die Verteidigung übernahm. In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess in Bingen kam der Angeklagte mit einer relativ milden Strafe weg, sicherlich wohl nur dank der Tatsache, dass der mutige und unerschrockene Professor Anders dem Verteidiger das Sektionsprotokoll zur Verfügung gestellt hatte, das die Wahrheit der vom Angeklag­ten aufgestellten Behauptungen über die Misshandlungen unwiderlegbar bewies. Professor Anders allerdings wurde, wie gesagt, für diese selbstlose Handlung bestraft, indem er seinen Posten verlor.


[VIII]  Medizin unter Ausnahmezustand

Die oben bereits beschriebene Handhabung der Auswahl von jüdischen Ärzten zur „Neuzulassung” war nicht nur deshalb untragbar, weil so viele der besten Ärzte von jeder Berufsbetätigung ausge­schlossen blieben, sondern auch in Hinblick auf die völlig unzureichende Zahl verfügbarer Ärzte für die allgemeine wie fachärztliche Versorgung der jüdischen Bevölkerung überhaupt. Den vorbildli­chen Bemühungen Heinrich Stahls, des unvergesslichen Vorsitzenden der Berliner Gemeinde, zu­sammen mit denen Professor Seligmanns war es zu verdanken, wenn schließlich so viele Fachärzte und Kliniker noch zugelassen wurden, dass wenigstens in den Gemeinde-Polikliniken und im Krankenhaus wieder qualifizierte Chefärzte und Assistenten arbeiten konnten. Ich besitze noch die sogenannte „Gestattung”, die Wiederzulassungsurkunde aus jenen Tagen, ein in Form wie Inhalt bemerkenswertes Dokument nationalsozialistischer Brutalität. Eine Anrede trägt die Ur­kunde nicht, unterzeichnet ist sie von einem untergeordneten Beamten, erteilt war sie auf Widerruf. Der Neuzugelassene heißt „Behandler”, nicht mehr Arzt. Er darf nur noch Juden behandeln. Auf je­des Schriftstück, Rezept, Brief oder Kuvert war dies an sichtbarer Stelle aufzudrucken. Vor den Aufdruck musste ein Davidstern umgeben von einem Kreis gesetzt werden.

Namensschilder am Haus waren zwar gestattet, mussten aber in der linken oberen Ecke einen blau­en Davidstern in gelbem Kreis in vorgeschriebener Größe zeigen. Die Farbe des Schildes hatte lichtblau zu sein, die Beschriftung — wiederum in vorgeschriebener Größe — hatte den Inhaber als Behandler ausschließlich für Juden zu kennzeichnen. Selbst die Größe des Schil­des war in Zentimetern genau angegeben. Für die Anbringung dieser Schilder war eine so kurze Frist gesetzt (Nichtbefolgung führte automatisch zu Streichung der Zulassung!) dass, ohne geeigne­te Vorbilder und infolge des Mangels an Material und willigen Schildermalern, manche Kollegen große Mühe hatten, diese Kennzeichnung rechtzeitig am Hause anzubringen. Da mein Schild nicht „fristgemäß” fertig wurde, fertigte mir ein hilfreicher junger Mann ein den Vorschriften einigermaßen entsprechendes Pappschild an, das anfänglich aushilfsweise zu dienen hatte.

Der Anblick dieser Schilder hatte sehr unterschiedliche Wirkung auf die überraschte Bevölkerung. Das Deutsch des vorgeschriebenen Schild-Textes war unklar genug, noch vereinzelte nicht-jüdische Patienten in die Sprechstunde jüdischer Ärzte zu bringen. Es war nicht immer leicht, sie unter den jüdischen Kranken auszusortieren, zumal mir Fälle bekannt sind, in denen „arische” Patienten sich als Juden ausgaben, um weiter von jüdischen Ärzten behandelt zu werden. Da aber auch mit Provokateuren zu rechnen war, die uns Vergehen gegen die Nazigesetze nachweisen und damit den Verlust der Praxis erzielen sollten, beschlossen wir, uns von den Patienten schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie nach dem Rassengesetz Juden seien. Die meisten von uns bedienten sich dazu vor­gedruckter Formulare, die wir grundsätzlich jedem zur Unterschrift vorlegten.

Zu den unverständlichsten Beschränkungen für jüdische Ärzte gehörte das Verbot der Anlegung von Bakterienkulturen und die Durchführung der Wassermannschen Reaktion. Besonders der Sinn des ersteren ist nie klar geworden. Wollte man verhindern, dass wir durch solche Un­tersuchungen Geld verdienten? Oder redete man sich in der Tat ein, wir könnten am Ende Bakteri­enkulturen zur Vergiftung von „Ariern” verwenden? Dachte man damals etwa gar an einen künfti­gen Bakterienkrieg? Wir haben die Antwort nie erfahren.

Charakteristisch für die ambivalente Haltung der nicht-jüdischen Bevölkerung unserem Schicksal gegenüber erschien mir folgende Episode. Meine letzte nicht jüdische Patientin verabschiedete sich von mir im September 1938. Nachdem sie die Rechnung bezahlt und sich für meine Hilfeleistung bedankt hatte, ging sie mit der Bemerkung hinaus: „Ich möchte Ihnen, Herr Doktor, der sie so hilf­reich zu mir waren, noch sagen, dass mein Mann und ich gegen die Judengesetze sind. Mein Mann sagte immer: ‚Hat man sie so lange geduldet, da hätte man sie auch weiter dulden können’.” Dieser wohl im Grunde gut gemeinte Ausspruch einer einfachen Frau hat manches gemein mit einem ande­ren, den man damals oft hörte, wenn gesagt wurde: „Die alteingesessenen Juden hätte man doch schonen sollen. Mit den nach dem ersten Weltkriege Eingewanderten ist es eine andere Sache.”


[IX]  Der Pogrom vom 10. November 1938

Über diesen Unheilstag in der Geschichte der deutschen Juden ist so viel schon geschrieben wor­den, dass ich mich hier auf Vorgänge aus dem Bereich ärztlicher Tätigkeit beschränken darf. Auf eine Gelegenheit, gegen die Juden vorzugehen, hatten die Nazis schon lange gewartet. Mehr als ein willkommener Anlass war daher die Erschießung des Gesandtschaftsrats vom Rath in Paris durch Herschel Grynspan nicht. Mir selbst bestätigte diese Feststellung eine christliche Freundin, indem sie mir mitteilte, ein ihr bekannter Staatsanwalt habe schon geraume Zeit vor dem Pogrom die für Aufnahme von Juden bestimmten Konzentrationsläger im Regierungsauftrag inspiziert, um festzu­stellen, ob alles vorbereitet sei. Die ersten Festnahmen von Juden wurden uns in Berlin am Nach­mittag des 9. November bekannt. Die meisten Verhaftungen erfolgten aber am 10. November und an den darauf folgenden Tagen. Die Hauptzahl der Unglücklichen setzte sich aus Be­güterten, bzw. führenden Personen der Wirtschaft, und aus Angehörigen der freien Berufe zu­sammen, unter diesen natürlich viele Ärzte. Die Festgenommenen wurden vorwiegend in die Läger Buchenwald bei Weimar und Oranienburg bei Berlin gebracht, genauer gesagt nach dem seither in die Schreckensgeschichte eingegangenen Lager Sachsenhausen. Wenn sich unter den Berliner Ver­hafteten ungewöhnlich viele Ärzte befanden, geht man wohl in der Annahme nicht fehl, dass die Nazis das vorsätzlich taten, in vollem Bewusstsein, damit einer großen Zahl jüdischer Kranken die ärztliche Hilfe zu nehmen.

Da mich am Nachmittage des 9. November ein Kollege telefonisch gewarnt hatte, verbrachte ich die Nacht zum 10. bei einer verwitweten Verwandten, wie sich auch sonst in diesen Tagen viele jü­dische Männer bei alleinstehenden Frauen verbargen, da die Suchkommandos nicht nach Frauen fahndeten. Bedrohte Personen benutzten ihre Privattelefone nicht, sondern öffentliche Fernsprech­stellen. Da diese infolgedessen die ganze Nacht hindurch umlagert waren, hätten sie den Nazis ei­gentlich die Einfangarbeit erleichtern können, aber zu diesem Termin suchten sie nur aufgrund von Listen, statt — wie später — Straßen, Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel nach Juden durchzukämmen.

Der Sucheifer der Fahndungsbeamten nach den auf den Listen eingetragenen Opfern war unter­schiedlich. In manchen Fällen kamen sie nicht wieder, wenn sie beim ersten Male das Opfer nicht antrafen, in anderen Fällen wiederholten sie den „Besuch”. Meine Frau bedrohten sie damit, dass sich meine Lage verschlimmern würde, wenn sie die Auskunft über meinen Verbleib verweigere. Ein alter Sanitätsrat entging nur knapp seinem Schicksal. Als er bei Rückkehr in seine Wohnung hörte, dass man nach ihm gefragt habe, begab sich der „gute Staatsbürger” aufs nächste Polizeirevier, um den Zweck der „Nachfrage” zu erkunden. Mit Mühe konnte ihm der diensthaben­de alte Polizeibeamte klar machen, dass er an der Frage überhaupt nicht interessiert sei, der Frage­steller aber schleunigst das Revier verlassen solle, und zwar — ohne nach Hause zu gehen. Manchen der mit dieser Menschenjagd beauftragten Beamten war ihre Aufgabe sichtlich unange­nehm und sie suchten die Angehörigen damit zu trösten, dass der Familienvater bald wieder entlas­sen werde. In einigen seltenen Fällen gaben diese Beamten den zu Verhaftenden sogar Gelegenheit, sich in Sicherheit zu bringen. Viele Männer irrten in diesen Tagen und Nächten in Vorstadtstraßen, in denen sie kein Erkennen zu befürchten hatten, umher, vor allem aber im Grunewald, oder aber sie wechselten dauernd ihr Quartier.

Unter solchen Zuständen war es selbst den noch in Freiheit befindlichen Ärzten kaum mehr mög­lich, ihre Berufspflichten zu erfüllen. Und wie groß war denn überhaupt, selbst für die Mutigsten, die Bewegungsfreiheit, wenn SS-Wachen und „Rollkommandos”, im Schatten von Häusern und Bäumen postiert, jeden als Juden „verdächtigen” Abend-Passanten anhielten, um ihn, falls der Ver­dacht sich bestätigte, fortzuschleppen? Mich rief man in der Nacht vom 9. zum 10. November auf telefonischen Umwegen dringend zu einer kleinen Patientin in einem Vorort von Berlin-W. Das Kind war mit seiner Familie aus Nürnberg nach Berlin geflüchtet. Nach mühevollem Fußmarsch, ständig SS-Streifen ausweichend, kam ich ans Ziel. Ich konstatierte eine bereits durchgebrochene Blinddarmentzündung, die eigentlich unverzüglich hätte operiert werden müssen. Das war aber — besonders aus Transportschwierigkeiten unter den herrschenden Bedingungen — unmöglich. Erst gegen Mittag des folgenden Tages konnte ich den Eingriff vornehmen, der dem Kinde eben noch das Leben rettete. Kurz vor meinem Eintreffen in der Wohnung der klei­nen Patientin hatte man deren Vater verhaftet. Während ich die Operation vornahm, erschien in mei­ner Wohnung ein Kommando, das mich verhaften sollte, fand mich aber aus diesem Grunde nicht vor und kam nicht wieder. So rettete das Kind mich.

In diesen furchterfüllten Tagen wurden jüdische Privatkliniken und Krankenhäuser zu Zufluchtsstät­ten Gefährdeter. Bald konnte man aber niemanden mehr aufnehmen. Menschen mit alten Leiden, die keiner dringenden chirurgischen Behandlung bedurften, erbaten flehentlich die Operation, weil sie — als Operierte — vor dem Zugriff der Häscher sicher zu sein glaubten. Das Risi­ko einer schweren Operation erschien ihnen ein Vorzug, gemessen an dem des Abtransports in ein Konzentrationslager. Während nun wirklich in Berliner jüdischen Kliniken nicht gesucht wurde, ging es in der Provinz ganz anders zu. Aus Breslau beispielsweise wurde mir berichtet, wie man Kranke, deren Temperatur 38 Grad nicht überstieg, schonungslos herausholte, ja selbst frisch Operierte. Der Gauleiter von Schlesien trieb hemmungslos sein Unwesen.

Über den 10. November, den Reichs-Pogromtag, will ich hier nur eine selbsterlebte Szene mitteilen. Der Morgen dieses Tages verwandelte die Stadt Berlin in ein Tollhaus, regiert von den durch Kapuzen unkenntlich gemachten Banden, die Julius Streicher eigens für diese Großaktion ge­schickt hatte. Die maskierten Vandalen hatten im Vorhinein nach ihren Listen die jüdischen Firmen durch schmähende Beschriftungen kenntlich gemacht. Nun zogen sie mit Eisenstangen los und be­gannen ein blindes Zerstörungswerk, zuerst der Schaufenster, dann des Inventars der Geschäfte, be­gleitet von Plünderungen. Der Polizei war jedes Eingreifen untersagt worden und sie sah dem wüs­ten Treiben zu, wie ja auch dem Brennen der Synagogen. Die Bevölkerung Berlins beteiligte sich so gut wie gar nicht an den Zerstörungen, stand nur in dichten Haufen stumm und staunend da. Die wenigen, die ihrem Unwillen Ausdruck gaben, wurden verhaftet.

Meine damalige Arbeitsstätte, die Poliklinik der Jüdischen Gemeinde am Alexanderplatz, war eben­falls weitgehend verwüstet werden. Die ersten Angestellten, die morgens eintrafen, um die Klinik zu öffnen, fanden eine Stätte vandalischer Zerstörung vor und riefen mich telefonisch herbei. Ich fand das Personal — soweit es hatte kommen können — versammelt, aber in völlig verstörter Verfassung. Von dem mit großer Liebe und Mühe aufgebauten Institut war außer den nackten Wänden und Teilen der Röntgen- und physikotherapeutischen Abteilung kaum noch etwas heil. Die einzige „Rücksicht”, die die Vandalen genommen hatten, bestand darin, dass sie die Klinik nicht auch noch in Brand gesteckt hatten (und das nur dank des Umstandes, dass sie im Mittelbau eines großen Fabrik- und Geschäftshäuserblocks in der zweiten Etage lag, also umgeben von nicht-jüdischem Besitz.) Man hatte das schwere eiserne Eingangstor des Instituts aufgesprengt, den größten Teil des Mobiliars zerschlagen und sogar die große, über Jahre sorgsam geführte, Krankenkar­thotek vernichtet. Massen zerfetzter Blätter türmten sich mit den Trümmern der Klinikeinrichtung unten auf den Höfen, wohin man durch die Fenster alles, was nicht niet- und nagelfest war, gewor­fen hatte. Die Poliklinik war funktionsunfähig geworden.

Was würde wohl der junge indische Gast-Arzt zu diesem Anblick gesagt haben, dem schon früher einmal eine antisemitische Szene in der Klinik den Ausruf: „Wie im Dschungel” abgerungen hatte? Ein alter nicht-jüdischer Schlossermeister, der gerufen wurde, die Eingangstüren wenigstens wieder abschließbar zu machen, schlug bei dem Anblick die Hände zusammen: „Wenn ich das nicht selbst gesehen hätte, würde ich es nicht glauben.”

Mein beschäftigungslos gewordenes Personal wurde, soweit möglich, auf verschiedene Abteilungen des Gemeindekrankenhauses Iranische Straße verteilt.


[X]  Im Krankenhaus der Berliner Jüdi­schen Ge­mein­de • (No­vem­ber 1938 bis August 1939)

Noch in der Poliklinik erreichte mich die dringende Aufforderung des Gesundheitsamtes der Ge­meinde, die Leitung der Chirurgischen Abteilung des Gemeindekrankenhauses zu übernehmen. Dem bisherigen Leiter, Professor Paul Rosenstein, der schon lange vorher den Wunsch geäußert hatte, ich solle einst sein Nachfolger werden, war es — in schwer gefährdeter Position — gerade noch gelungen, aus Deutschland herauszukommen. Das Krankenhaus war von den Ausschreitungen unberührt geblieben, seine Ärzteschaft und sein Personal jedoch in höchst ge­drückter Stimmung. Professor Albert Salomon, den Leiter der Chirurgischen Poliklinik des Hauses, hatte man nach Oranienburg verschleppt, mehrere leitende Ärzte, Assistenten und Schwestern stan­den vor der Auswanderung. Eine große Hilfe für mich bei Übernahme meines Amtes war der eben eingesetzte Administrator Triest, ein umsichtiger, allen Verbesserungsvorschlägen offener Mann, der sein bei Dienstantritt gegebenes Wort, er werde nicht auswandern und alles für die Auf­rechterhaltung eines geordneten Betriebes erforderliche tun, hielt und sich in stillem Heldentum die­ser Aufgabe zum Opfer brachte. Ihm gebührt ehrendes Andenken.

Der fortdauernde Ausfall erprobter Ärzte und Schwestern war kaum noch durch neue Kräfte auszu­gleichen. Das besonders drückende Problem des Ersatzes für Operationsschwestern wurde teilweise durch Wiedereinstellung altgedienter Schwestern, die aus Heiratsgründen z. T. schon lange zuvor den Dienst verlassen hatten, gelöst. Die Zunahme der jüdischen Patienten aus Berlin selbst, wie nun auch aus der Provinz, erzwang eine wesentliche Erweiterung der chirurgi­schen Abteilung, die (einschließlich der urologischen Abteilung) 150 Betten erreichte. Unter großen Schwierigkeiten konnte die Zentralwäscherei wieder zur vollen Funktion gebracht werden. Besonders gefährdet war aber die Zufuhr der erforderlichen Medikamente. Eine von den Nazibehör­den geplante Schließung unserer Hausapotheke konnten Professor Seligmann und ich nur mit Mühe verhindern, die Medikamentenbelieferung aber wurde immer schwieriger. Teils fürchteten die Lieferanten den Kontakt mit Juden und benutzten beispielsweise Lieferwagen ohne Firmenauf­schrift, teils aber passte ihnen die direkte Beziehung zu Juden nicht mehr, wie etwa der — arisierten — „Hageda”, der Handelsgesellschaft deutscher Apotheker, die mir im September 1938 die Jahre hindurch in einem ihrer Häuser innegehabte Wohnung nach Verlust meiner Approba­tion einfach kündigte. Sie zog diese Kündigung auch nicht zurück, als sie dazu nach meiner Wiederzulassung durchaus imstande gewesen wäre. Jetzt schickte sie ihre Medikamentenvertreter zu uns durch die Hintertür. Auf jüdisches Geld verzichten, so weit wollte man doch wieder nicht gehen!

Der damalige Leiter der gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilung des Krankenhauses war Dr. Siegbert Joseph, der früher zu gleicher Zeit mit mir Assistent am Krankenhaus Moabit gewesen war. Nach Ende des zweiten Weltkrieges erfuhren wir von seinem tragischen Tode während eines russischen Bombardements des Konzentrationslagers Libau.

Das Laboratorium leitete Professor Martin Jacoby, vorher in gleicher Stellung in Moabit, ein ebenso vorzüglicher Wissenschaftler wie Mensch. Die Röntgenabteilung unterstand Dr. Joseph Ziegler. Di­rektor der Inneren Abteilung war der als Forscher und Erfinder des Rektoskops weltbekannte Geheimrat Professor Hermann Strauss, der nach Theresienstadt deportiert wurde und dort wenige Monate vor der Befreiung starb. An leitenden Ärzten seien weiterhin genannt: der bedeutende Hä­matologe Professor Hans Hirschfeld (ebenfalls nach Theresienstadt deportiert), der Kinderarzt Dr. Orgler, sein Nachfolger Dr. Oskar Rosenberg (der Theresienstadt überlebte und jetzt, hochbetagt, Direktor des Jüdischen Krankenhauses in Berlin ist), die Ohrenärztin Dr. Else Levy (die in ihrem Versteck verraten wurde und umkam) und Dr. Paul Meier, früherer Oberarzt der Strassmannschen Klinik, den seine christliche Frau durch die Jahre 1940—1945 rettete, der dann Leiter der Frauenab­teilung des Schöneberger Krankenhauses wurde und heute in hohem Alter in West-Berlin lebt.

Die Auswanderung vieler leitender Ärzte der Gemeindepoliklinik — oder „Krankenhilfe”, wie sie sich nur noch nennen durfte — am Alexanderplatz und der Poliklinik des Krankenhauses machte eine geregelte Arbeit infolge des dadurch hervorgerufenen häufigen Perso­nalwechsels natürlich äußerst schwierig. Nur wenige von den altgedienten Schwestern blieben auf ihren Posten. Besonders erwähnen möchte ich die Oberschwester Rita Stein (chirurgische Ab­teilung), die Oberschwester Rosa Heimann (urologische Abteilung) und die Oberschwester der Pri­vatstation Friedel Reichmann mit ihren exemplarischen Leistungen. Mit Mühe gelang es mir, diese drei ausgezeichneten Mitarbeiterinnen zur Auswanderung nach England zu bewegen, als die Lage für sie aussichtslos wurde. Schwester Rosa wurde vor einigen Jahren in Israel von den hier lebenden ehemaligen Ärzten und Schwestern des Jüdischen Krankenhauses Berlin als geehrter Gast begrüßt. Schwester Friedel kam mit ihrer Tochter, die ebenfalls Schwester ist, 1948 nach Israel und lebt seit dieser Zeit im Lande.

Die Zentralorganisation der Krankenschwestern Englands hatte sich sogleich bereit erklärt, jüdische staatlich geprüfte Krankenschwestern aufzunehmen. Aus späteren Briefen solcher jüdischen Schwestern erfuhren wir, dass sie zwar bei Kriegsausbruch zunächst entlassen, dann aber, wegen des in England herrschenden Personalmangels in diesem Beruf, wieder eingestellt wurden. Die Hilfsbereitschaft der englischen Schwestern für ihre Refugee-Kolleginnen ging übrigens bis zu kos­tenloser Überlassung von Berufskleidung.

Die noch verbliebene jüdische Bevölkerung half unermüdlich mit Material- und Geldzuwendungen, besonders im Bereich der sozialen Einrichtungen der Gemeinde, für deren Fortbestand der Gemein­devorstand mit Heinrich Stahl an der Spitze mit Aufopferung sorgte. Trotz mannigfacher Umbildun­gen dieses Vorstandes beließen die Nazis Stahl im Amte bis zu seinem Abtransport nach Theresien­stadt, wo er am 4.November 1942 starb. Welchen Respekt die Nazis vor ihm hatten, zeigt der Um­stand, dass sie ihm wiederholt gestatteten, Auslandsreisen zu machen, die den Interessen der noch in Berlin verbliebenen Juden dienten. Unter den steigenden Sorgen der Gemeindeleitung — mit dem unerschütterlichen Heinrich Stahl als immer festem Pol — war die Fortführung des Krankenhausbetriebs eine der größten. Allein die finanzielle Belastung, die er dem Gemeinde-Etat auferlegte, war schon schwer genug. Hinzu kamen noch die immer unsinnigeren Schikanen mit ih­ren dauernden „Neuverordnungen”, die einen im buchstäblichen Sinne täglich vor ganz neue Pro­bleme stellten. Der schon erwähnte Koordinator des Gesundheitswesens, Professor Seligmann, musste sich in allen Fragen, administrativen wie finanziellen, die Genehmigungen eines besonderen Nazibeauftragten einholen, der allerdings, soweit ich mich erinnern kann, die Verwaltung kaum be­hinderte.

Unter den uns belastenden Schikanen war eine besonders aufreizende. Auch im Krankenhaus hatte man eine „Nazizelle” etabliert, eine für alle jüdischen Betriebe, die „Arier” beschäftigten, vorge­schriebene Kontrollstelle. Im Krankenhaus arbeiteten seit Jahren nicht-jüdische Angestellte, wie z. B. der Maschinenmeister, der jetzt der Zellenleiter war. Wir mussten daher große Vorsicht üben, um Denunziationen zu vermeiden. Das Vorhandensein dieser Überwachungszelle, um nicht zu sagen: Spitzelzelle machte sich u. a. auch durch antisemitische Anschläge am Schwarzen Brett in der Krankenhauseinfahrt bemerkbar. Wir selbst waren von uns aus gezwungen, ein Warnungsplakat an­zubringen, das jüdische Patienten und Besucher aufforderte, beim Verlassen des Krankenhauses den kürzesten, geraden Weg über den Fahrdamm auf die andere Straßenseite zu benützen. Draußen waren, nicht sichtbar für die Passanten, zwei Polizisten lediglich dazu postiert, diejenigen Fußgänger, die diese Anweisung nicht strikt befolgten und etwa quer über den Fahrdamm gingen, wegen der „Verletzung der Straßenordnung” mit Geldstrafe zu belegen. Diese mutwillige Judenverord­nung war in zweifacher Weise eine gemeine Falle. Erstens war diese Straße fast immer menschen­leer und auch kaum befahren, forderte also zu „Übertretung” der Vorschrift geradezu heraus, zweitens aber wurde eine solche Übertretung bei Juden mit einer Geldstrafe von 30 Mark geahndet (bei Nichtjuden betrug sie lediglich 5 Mark), mit der beabsichtigten Zugabe, dass der Betroffene in die Polizeiakten als „vorbestraft” eingetragen wurde.

Am 10. November 1938 übernahm ich die Chirurgische Abteilung des Krankenhauses. Meine Hauptmitarbeiter waren der Oberarzt Dr. Erich Fischer und der erste Assistent Dr. Hans Knapp. Das Haus war überfüllt mit Patienten, darunter einige Rabbiner, denen — bei der notorisch besonders gefährdeten Lage ihres Berufs — unser Haus als Zuflucht diente. Ihr Kommen und Gehen wurde für uns nachgerade zu einem Gradmesser der Verfolgungssituation draußen.

Nicht weniger stark belegt war die seit langen Jahren schon von Geheimrat Professor Strauss gelei­tete Innere Abteilung. Als ich Professor Strauss bei unserer ersten Begegnung mein Erstaunen und meine Bewunderung angesichts der ungewöhnlichen Arbeitsleistung in seinem Alter ausdrückte, sagte er voller Erregung: „Das letztvergangene Jahr mit seinen unaufhörlichen Aufregungen erst hat mich zum alten Manne gemacht. Täglich Selbstmordversuche, durch Gas und Schlafmittel, behan­deln zu müssen, oftmals vergeblich, ist auch für den Stärksten zu viel.”

Mit Professor Strauss arbeitete ich in vorbildlicher Weise zusammen. Als ich ihn später nach Aus­wanderungsplänen fragte, lehnte er diesen Weg für sich, mit dem Hinweis auf sein Alter und die dreißigjährige Verbundenheit mit seiner Berliner Tätigkeit, entschieden ab. Bei einem Besuch in Palästina hatten ihn auch seine dort lebenden früheren Assistenten nicht zum Verbleiben überreden können. Die Erinnerung an die leider nur kurze Zeit der Zusammenarbeit mit diesem außerordentlichen Manne bleibt mir eine unvergessliche Auszeichnung.

Die Schließung fast aller jüdischen Krankenhäuser in der Provinz (mit Ausnahme von Breslau, Köln und Hannover) ließ das Arbeitspensum der chirurgischen Abteilung schnell anschwellen. Doch konnte ich einen geordneten Betrieb aufrecht erhalten. Unser Krankenhaus musste sich, wie alle Hospitäler, an Luftschutzübungen beteiligen, für die man uns auch 250 Gas­masken lieferte. Der „Ärzteführer” Dr. Conti besuchte, mit großem Gefolge, unser Krankenhaus und zollte „höchstpersönliche” Anerkennung unserer Verwaltungskunst. Einstweilen fanden auch immer noch in Gegenwart eines Regierungsvertreters die staatlichen Prüfungen für Absolventinnen der uns angegliederten Schwesternschule statt.

Diese Beispiele zeigen die typische Mischung von althergebrachter amtlicher Korrektheit mit bru­talstem Verfolgungswillen, die für die Nazis charakteristisch war. Wenn, wie gesagt, Berlin von den Szenen der Verschleppung jüdischer Kranker aus den Hospitälern am Pogromtag verschont blieb, so wird dafür die Ursache wohl in der Anwesenheit vieler Ausländer zu suchen sein. Die gleiche unter­schiedliche Behandlung der Juden in diesen Tagen zeigte sich ja auch darin, dass in der Provinz, über die Demolierung jüdischer Geschäfte weit hinaus, auch Privatwohnungen nicht geschont wur­den, vor allem aber sehr viele Misshandlungen und Ermordungen gemeldet wurden. Verletzte Po­gromopfer überführte man nach Möglichkeit in unser Krankenhaus. Nach meiner Erinnerung war der erste, der in diesem bejammernswerten Zustand aus der Provinz eingeliefert wurde, der Synago­gendiener einer kleinen thüringischen Gemeinde, der einen, glücklicherweise nicht lebensgefährli­chen, Brustschuss erhalten hatte. Er erzählte mir, wie es zu diesem gekommen war: Nazis, mit dem Ortsgruppenleiter an der Spitze, waren zunächst in die Synagoge eingedrungen und hatten sie in Brand gesetzt. Dann brachen sie in das nebenan liegende Gemeindehaus ein, in dem er mit seiner Familie wohnte, und ließen Frau und Kinder zusehen, wie sie ihn an die Wand stellten, der Grup­penführer ihm zunächst den Brustschuss, dann einen weiteren (der zufällig seine Taschenuhr traf) beibrachte, um ihn dann, da sie sahen, dass er noch lebte, auf die Straße zu zerren. Blutend wurde er von ihnen durch das Städtchen geschleift und irgendwo liegen gelassen. Mitleidige Christen leis­teten ihm Erste Hilfe und sorgten für seinen Transport in das Berliner Jüdische Krankenhaus.

Über das Schicksal der während des Pogroms in die Konzentrationsläger Verschleppten waren wir zunächst nur gerüchtweise informiert. Bald aber brachte man uns die ersten Opfer aus dem Berlin naheliegenden KZ 0ranienburg-Sachsenhausen. Die Zahl dieser Einlieferungen wuchs andauernd. Zunächst wagte kaum einer von ihnen zu sprechen, geschweige denn zu erzählen, was man ihnen angetan hatte. Sie waren derart verängstigt, dass sie selbst im Bett, wenn man sie ansprach, „militä­rische Haltung” annahmen und Fragen lediglich mit „Ja" oder „Nein” beantworteten. Es dauerte eine ganze Weile, ehe sie sich daran gewöhnten, dass sie sich unter Juden befanden, die ihnen hel­fen wollten. Die akute Spitzelgefahr ließ dennoch nur sehr vorsichtige Gespräche zu. Diese Men­schen hatten übrigens bei Haftentlassung durch ihre Unterschrift auf einem Formular zu bestätigen, dass sie gut behandelt worden seien. Wie „gut” die KZ-Behandlung war, konnte der Zustand der Überlebenden deutlich genug machen.

Meine diesbezüglichen ärztlichen Beobachtungen habe ich in einer ausführlichen Abhandlung nie­dergelegt, die 1950 in englischer Sprache in den damals in Jerusalem erschienenen Acta Medica Orientalica mit dem Untertitel „Report of an Epidemic of Hospital-Gangrene” abgedruckt wurde. Hier will ich lediglich kurz in einer für den Laien verständlichen und nervenschonenden Form dar­legen, worum es sich handelte.

Die medizinischen Beobachtungen, die ich an den eingelieferten Pogrom-Haftopfern machen konn­te, waren insofern von besonderer Bedeutung, als derartige Fälle in meiner langjährigen Praxis bis dahin nur ganz selten vorgekommen waren. Hier aber hatten wir es mit Massenerkrankungen zu tun. Was sich uns da offenbarte, rief Erinnerungen wach an Spitalberichte von Ärzten im Mittelalter über jene gefürchtete epidemische Wundinfektion, die, von Bett zu Bett übergreifend, allen Eindäm­mungsversuchen widerstand und zahllose Opfer forderte (Die einzige genaue Darstellung dieser Wundseuche in der Neuzeit ist wohl die des Kriegschirurgen Warren aus dem amerikanischen Sezessionskriege.). In das Berliner Jüdische Krankenhaus wurden etwa sechzig dieser Fälle einge­liefert. Die wirkliche Zahl muss größer gewesen sein, da sicher viele von denen, die in Oranienburg von der Seuche befallen wurden, dort vor dem Abtransport starben. Der Anblick der Unseligen ging über das hinaus, was selbst die Abgehärtetsten unter uns Ärzten und Schwestern zu ertragen gewöhnt waren. Vor allem mussten wir sie auf einer gesonderten Station unterbringen, in der wir dann Dienstschichten von je maximal drei Stunden einrichteten.

Die so erkrankten Häftlinge hatten sich ihre zunächst geringfügigen Wunden, die erst durch die to­tale resp. böswillige Vernachlässigung jedes Krankendienstes im Konzentrationslager schlimm wur­den, meist beim Bausteineschleppen im Laufschritt, von einem Ort zum anderen und wieder zurück —‚ denn das war die übliche „Beschäftigung” im KZ — geholt. Wurden sie dann dem „diensthabenden” SS-Arzt vorgeführt, fragte der nur: „Was? Kranke Juden? — Mal sehen !” und befahl: „Arme anwinkeln, Laufschritt, marsch, marsch!” Waren dann Herzkranke tot umgefallen, fragte er noch: „Noch jemand krank?” Die Antwort war: „Nein”. Er befahl: „Abtreten”. Die „Sprechstunde” war beendet. Die im Lager mitinhaftierten Ärzte konnten der Wundinfektionen nicht Herr werden, denn man gab ihnen weder Instrumente noch Medikamente und Verbandstoff.

Hier sei rühmend der Pflegerhilfe gedacht, die den jüdischen Häftlingen von den in Oranienburg ebenfalls, nur schon viel länger, inhaftierten kommunistischen Matrosen geleistet wurde. Aber ge­gen die Seuche waren natürlich diese wahrhaft warmherzigen und durch ihre lange Leidenszeit schon sehr erfahrenen Helfer machtlos.

Unter den größten Schwierigkeiten beschafften wir uns das einzige gegen fortschreitenden Haut­brand wirksame Medikament — das damals vor allem für die Luftwaffe reserviert war —, durch das wir, nach dem Tod eines Drittels der Eingelieferten, die Seuche zum Stillstand bringen konnten. Wir hatten insgesamt fast ein Jahr mit den Folgen, darunter unzähligen plastischen Operationen, zu tun. Heute, nachdem wir wesentlich mehr über die Taten und Vorstellungen der Na­zis wissen, darf man annehmen, dass die, an sich fast unerklärliche, Auslieferung der Seuche­kranken an das Jüdische Krankenhaus in erster Linie den barbarischen Zweck verfolgte, den ja auch die Massenverhaftungen selbst gehabt haben müssen: die Auswanderung der Juden durch Schock­mittel zu beschleunigen.

In der Folgezeit kamen noch viele Menschen aus Oranienburg mit charakteristischen Lagerkrank­heiten zu uns. Die Lagerentlassungen setzten ein vor allem für diejenigen Häftlinge, für die man sich von draußen her verwendet hatte. Vorrang hatten die, deren Auswanderung gesichert war. Die Konsulate behandelten, wie man anerkennen muss, Visagesuche für KZ-Insassen ebenfalls mit Be­vorzugung. Vorbildlich verhielt sich der Beamtenstab des Britischen Generalkonsulats in Berlin, un­ter Leitung von Captain Eduard Folge, der gerade zum Schutzpatron der Auswanderer wurde. Der nach ihm benannte Wald im Staate Israel ist ein würdiges Denkmal, das man der Menschlichkeit ei­nes tapferen Freundes der Juden in schwerster Zeit gesetzt hat.

Konzentrationsläger als „Krankheitserreger” gäben Stoff genug für weitere medizinische und fach­wissenschaftliche Darstellungen, die aber nicht in den unmittelbaren Zusammenhang dieses Berich­tes gehören. Zahlreiche Kranke, Verstümmelte und Misshandelte passierten das Jüdische Krankenhaus Berlin, das das Behandlungszentrum für die in Deutschland verbliebenen Juden und der einzige Zufluchtsort für die vielen Leidenden, in jener traurigen Zeit doppelt Leidenden, war.

Am 22. August 1939 beendete ich meine Tätigkeit als Leiter der Chirurgischen Abteilung dieses Krankenhauses. Wenige Tage vor Beginn des zweiten Weltkrieges wanderte ich mit meiner Frau nach Palästina aus.

Was das gesamte Krankenhauspersonal damals und bis zum Ende leistete und litt, ist ein Ruhmes­blatt in der Geschichte seines Berufes und der Juden Deutschlands.

Mir bleibt noch, zweier getreuer Helfer besonders zu gedenken, meines Oberarztes Dr. Fischer und meines ersten Assistenten Dr. Knopp, die Tag und Nacht neben mir wirkten, mich selbst zwar dazu ermutigten, auszuwandern, selber aber auf ihren schweren Posten ausharrten. Dr. Knopp ging unter­grund und überlebte das Grauen dieser Jahre. Dr. Fischer jedoch wurde nach Theresienstadt depor­tiert. Kurz vor seiner Verbringung nach Auschwitz erhielten wir noch eine letzte Nachricht von ihm. Dann haben wir nie wieder von ihm gehört. Die beiden Getreuen sandten mir und meiner Frau nach meinem bewegten Abschied vom gesamten Krankenhauspersonal noch einen letzten Gruß, den ich nicht vergessen kann: Als ich mit meiner Frau in Triest die Kabine der „Galiläa” betrat, die uns in die Freiheit bringen sollte, erwartete uns dort ein großer Strauss roter Nelken. end-black


TurnPrevPage TurnNextPage